Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral, das früher in der Bauindustrie weit verbreitet war. Seine isolierenden, feuerhemmenden und widerstandsfähigen Eigenschaften machten es zu einem beliebten Baustoff. Besonders zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren wurde Asbest in Deutschland großflächig verwendet – etwa in Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Rohrleitungen, Isolierungen oder auch Fußbodenbelägen.
Die Gefährlichkeit von Asbest liegt in der Beschaffenheit seiner Fasern: Werden sie freigesetzt, etwa durch Schneiden, Brechen oder andere mechanische Einwirkungen, können sie eingeatmet werden. In der Lunge verbleiben die Fasern oft über Jahrzehnte und können schwere Krankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs oder das Mesotheliom (eine aggressive Krebsform) verursachen. Aufgrund dieser Gesundheitsgefahren ist die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 vollständig verboten.
Gesetzliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen
Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist streng geregelt. Zentral sind hierbei die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 519, 521 und 524. Diese definieren Anforderungen an die sichere Entfernung, Verpackung und Entsorgung sowie die Schutzmaßnahmen für beteiligte Personen.
Bei Verdacht auf Asbest in einem Gebäude muss dies den zuständigen Behörden gemeldet werden – vor allem dann, wenn eine Sanierung oder ein Rückbau geplant ist. Für Unternehmen und öffentliche Träger gilt eine erweiterte Anzeigepflicht. Auch Privatpersonen sind verpflichtet, sich über den Verdacht zu informieren und geeignete Maßnahmen zu treffen. Ziel ist es stets, die Freisetzung und Verbreitung von Asbestfasern zu verhindern.
Unsachgemäße Entsorgung birgt große Risiken
Viele ältere Gebäude enthalten noch heute asbesthaltige Materialien. Diese stellen in fest gebundener Form zunächst keine unmittelbare Gefahr dar. Problematisch wird es jedoch bei Beschädigungen, Sanierungsarbeiten oder unsachgemäßer Entsorgung. Bereits kleine Eingriffe – zum Beispiel das Durchbohren einer asbesthaltigen Platte – können ausreichen, um gefährliche Fasern in die Luft freizusetzen.
Deshalb ist die Asbest-Entsorgung über den Haus- oder Sperrmüll gesetzlich verboten. Auch eine Eigenentsorgung durch Laien ist nicht zu empfehlen. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen und Fachkenntnisse besteht ein hohes Gesundheitsrisiko – nicht nur für die ausführenden Personen, sondern auch für Anwohner und Umwelt.
Der Ablauf einer fachgerechten Asbest-Entsorgung
Die Entfernung und Entsorgung von Asbest erfolgt durch zertifizierte Fachbetriebe nach einem klar strukturierten Verfahren. Dieses zielt darauf ab, sämtliche Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
1. Analyse und Beurteilung
Zunächst wird das betroffene Objekt durch Fachpersonal begutachtet. Dabei werden Proben entnommen und im Labor untersucht, um festzustellen, ob und in welcher Form Asbest enthalten ist. Anschließend erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung, die den Umfang der Belastung sowie die baulichen Gegebenheiten berücksichtigt.
2. Planung der Sanierung
Basierend auf der Analyse wird ein detaillierter Sanierungsplan erstellt. Dieser beinhaltet Schutzmaßnahmen wie das Einrichten von Absperrungen, Staubschutzsystemen oder Unterdruckbereichen. Auch die Information von Anwohnern und Nutzern des Gebäudes gehört zur sorgfältigen Vorbereitung.
3. Fachgerechte Entfernung
Die eigentliche Entfernung erfolgt durch geschulte Fachkräfte unter Einsatz spezieller Schutzkleidung und Atemschutzmasken. Werkzeuge mit Staubabsaugung oder das Arbeiten unter Feuchtbedingungen sorgen dafür, dass möglichst wenige Fasern freigesetzt werden. Die Arbeiten werden in klar definierten Arbeitsbereichen durchgeführt, um die Umgebung zu schützen.
4. Verpackung und Transport
Das entfernte Material wird direkt luftdicht in dafür vorgesehene Säcke oder Container verpackt. Diese sind reißfest, staubdicht und entsprechend gekennzeichnet. Der Transport erfolgt ausschließlich durch dafür zugelassene Fahrzeuge zu speziell eingerichteten Deponien, auf denen asbesthaltiger Sondermüll sicher eingelagert wird.
5. Reinigung und Freigabe
Nach Abschluss der Arbeiten wird der betroffene Bereich gründlich gereinigt. Dabei kommen spezielle Industriestaubsauger mit HEPA-Filtern zum Einsatz, um auch feinste Rückstände zu entfernen. Nach der Reinigung erfolgt meist eine abschließende Luftmessung zur Sicherstellung, dass keine Asbestfasern mehr in der Luft vorhanden sind. Erst danach kann die Fläche wieder gefahrlos genutzt werden.
6. Wiederherstellung der Bausubstanz
Im Anschluss an die Entsorgung kann – falls notwendig – eine neue Bedachung, Fassadenverkleidung oder Dämmung installiert werden. Dabei werden selbstverständlich nur schadstofffreie und moderne Materialien verwendet, die heutigen Bau- und Umweltstandards entsprechen.
Typische Anwendungsbereiche von Asbest
Asbest wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Produkten verarbeitet. Besonders häufig findet man es in:
- Dach- und Fassadenplatten aus Asbestzement (z. B. Wellplatten)
- Spritzasbest an Decken und Rohrleitungen
- Fensterkitten und Dichtungsmaterialien
- Klebern unter Bodenbelägen (z. B. „Schwarzkleber“)
- Rohrisolierungen und Lüftungskanälen
- Leichtbauplatten und Trennwänden
Vor allem Gebäude, die zwischen 1960 und 1980 errichtet oder renoviert wurden, haben ein erhöhtes Risiko, asbesthaltige Baustoffe zu enthalten. Doch auch in älteren oder sogar jüngeren Bauten können entsprechende Materialien vorkommen – je nach Herkunft und Sanierungsstand.
Fazit: Sicherheit durch Fachwissen und Sorgfalt
Der Umgang mit Asbest erfordert größte Vorsicht und Fachkenntnis. Eine sachgemäße Entfernung und Entsorgung schützt nicht nur die Gesundheit der betroffenen Personen, sondern auch die Umwelt und die langfristige Bausubstanz. Die gesetzlichen Vorschriften dienen dabei dem vorbeugenden Gesundheitsschutz und sollten strikt eingehalten werden.
Wer unsicher ist, ob im eigenen Gebäude Asbest verbaut wurde, sollte im Zweifel immer eine fachliche Einschätzung einholen. Denn nur durch gezielte Analysen, professionelle Planung und sichere Durchführung lässt sich die Gefahr dauerhaft und rechtssicher beseitigen.
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