Rolladen sind eine tolle und wichtige Erfindung. Mit ihrer Hilfe können sich Bewohner nicht nur vor fremden Blicken schützen, sondern in der Regel auch vor Einbrüchen und vor starken Temperaturunterschieden. Sie sind heutzutage in fast jedem Haus bzw. jeder Wohnung vorhanden – doch es gibt auch einige Wohnungen, die keine Rolladen besitzen. Doch wie sieht die Lage bei einer Mietwohnung aus – dürfen die Bewohner Rolladen anbringen? Dieser Artikel klärt über die aktuellen Bestimmungen auf.
Rolladen nachrüsten in der Mietwohnung: Was sind die Vorteile?
Rolladen sind mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Sie werden in der Regel schon beim Bau eines neuen Hauses mit in das Haus integriert und müssen dann natürlich nicht nachgerüstet werden. In erster Linie bieten Rolladen einen Schutz vor Lärm und auch einen Sichtschutz. Vor allem in den Abendstunden kann es unangenehm sein, das Licht in der Wohnung anzuschalten, wenn alle Zimmer von Außen gut sichtbar sind – der Sichtschutz ist für die meisten Menschen das wichtigste Kriterium. Weiterhin bieten sie eine bessere Energieeffizienz, da kalte oder heiße Luft nur erschwert an die Fenster kommt, wenn die Rolladen unten sind.
Häufig bieten Rolladen auch einen Blendschutz, der vor allem im Sommer wichtig ist und schützen beim Verlassen der Wohnung gegen Einbrüche.
Wer seinen Vermieter zunächst vom Einbau überzeugen muss, kann sich an diesen Vorteilen orientieren. Vor allem der Einbruchschutz kann für einen Vermieter ein wichtiges Kriterium sein, da die Rolladen vor einem Einbruch bewahren können. Die meisten Einbrecher geben innerhalb von drei Minuten auf, wenn sie während dieser Zeit nicht Zutritt zur Wohnung erlangen. Ein Rolladen schützt verschiedene Fenster, unter anderem auch das Balkonfenster vor einem unbefugten Zuritt. Durch die Installation entfallen häufig auch Kosten von anderen Sicherheitssystemen, die sich Mieter oder Vermieter installieren würden.
Wie sieht die rechtliche Lage beim Nachrüsten von Rolladen aus?
Da diese Frage schon häufig diskutiert und auch vor Gericht beantwortet wurde, gibt es verschiedene Urteile darüber. Ein Urteil sagt dabei, dass in einer Parterrewohnung keine Rolladen vom Vermieter nachgerüstet werden müssen – es gibt dabei ausgehend vom Mietrecht keinen Anhaltspunkt dafür. Zumindest muss der Vermieter die Kosten dafür nicht übernehmen – er kann sich jedoch mit dem Mieter auf eine Verteilung der Kosten einigen. Sollten in einer Wohnung jedoch vor einer Modernisierung schon Rolläden oder Jalousien vorhanden sein, so müssen diese nach der Modernisierung auch wieder angebracht werden – und das auf Kosten des Vermieters.
Ein Vermieter darf dabei auch nicht auf Innenjalousien verweisen, da diese kein vollwertiger Ersatz von Rolläden sind. Sollte der Vermieter in solche einem Fall keine Rolladen anbringen wollen, so kann die Miete reduziert werden. Grundsätzlich hat in einer Mietwohnung der Mieter dafür zu sorgen, dass die Jalousien in einem funktionierenden Zustand sind und auch bei der Übergabe der Wohnung in diesem Zustand bleiben. Sollten jedoch Schäden daran auftreten, so ist der Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich, wenn die Reparatur über eine Kleinreparatur hinausgeht. Falls der Vermieter die Kosten für die Nachrüstung nicht übernehmen möchte, kann der Mieter diese Kosten selbst übernehmen.
Auch ein Gerichtsurteil besagt, dass der Mieter das Recht hat, Rolladen an den Fenstern anzubringen. Wichtig dabei ist, dass die Interessen des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt werden. Unter anderem darf z. B. die Außenfassade einer Wohnung bzw. des Hauses dadurch nicht beeinträchtigt werden. Bevor die Rolladen angebracht werden, muss der Vermieter eine Genehmigung erteilen – oder im Falle einer Ablehnung ein begründetes Verbot.
Welche Kosten kommen auf den Mieter beim Nachrüsten zu?
Das Nachrüsten von Rolläden ist in der Regel nicht günstig. Ist der Vermieter mit dem Anbringen einverstanden, sollte auch ein klarer Überblick über die Kosten verschaffen werden. Unter Umständen kann der Vermieter an den Kosten beteiligen – schließlich bleiben die Rolladen auch dann in der Wohnung, wenn der Mieter wieder auszieht. Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab wie z. B. vom gewählten Material oder von der Art der Steuerung (manuell oder elektrisch).
Am günstigsten sind Rolladen dann, wenn sie manuell bedient werden, eine durchschnittlich hohe Stabilität aufweisen und im kleinen Format kommen. Pro Fenster kann dabei von einem Preis von ca. 200 Euro ausgegangen werden. Zusätzlich dazu kommen noch die Kosten für die Arbeitszeit der Handwerker – in der Regel dauert der Einbau je nach Modell zwischen drei und fünf Stunden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Beteiligung des Vermieters an den Kosten besteht dabei nicht, obwohl der Vermieter sie nach Auszug weiterhin nutzen darf.
Welches System sollte gewählt werden?
Vor der Beauftragung eines Handwerkers sollte auch zunächst entschieden werden, welches System eingebaut werden soll. Grundsätzlich wird zwischen sogenannten Aufsatzrolläden und Vorsatzrolläden unterschieden. Aufsatzrolläden sind meistens nur bedingt zum Nachrüsten geeignet. Grund dafür ist der Aufbau dieses Systems, denn der Rolladenkasten muss direkt im Fenstersturz montiert werden. Ist dort kein Platz verfügbar, so ist der Einbau schlicht nicht möglich. Ebenso werden bei diesem Einbau Wärmebrücken nach Außen geschaffen und das Nachrüsten stellt einen relativ großen Eingriff in die Statik der Wohnung dar. Daher sollten solche Systeme eher für den Neubau, nicht aber für die Nachrüstung verwendet werden.
Vorsatzsysteme eignen sich dabei deutlich besser für das Nachrüsten in Mietwohnungen. Dabei wird ein Kasten an der Außenwand über den Fenstern angebracht und in der Regel auch in der Wandfarbe des Hauses gestrichen, damit er möglichst unauffällig ist. Vor allem bei Altbauten mit hohen Fenstern können solche Systeme sehr nützlich sein. Sie beeinflussen dabei auch nicht den Wärmeschutz eines Gebäudes und verändern ebenfalls nicht die Statik.
Wie ist beim Nachrüsten von Rolladen in Mietwohnungen im Allgemeinen vorzugehen?
Zunächst sollte das Vorhaben immer mit dem Vermieter besprochen werden – unter Umständen ist der Vermieter sogar mit dem Einbau sofort einverstanden und übernimmt auch einen Teil der Kosten für den Einbau. Er ist immer der erste Ansprechpartner – der Einbau sollte auf keinen Fall ohne Einwilligung erfolgen. Wer sich mit dem Vermieter geeinigt hat, kann verschiedene Firmen kontaktieren, die solche Systeme nachrüsten können. Meistens ist es sinnvoll, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das beste Angebot aus der Umgebung zu finden.
Auch die Bewertungen im Internet über die jeweilige Firma sind dabei zu berücksichtigen. Schließlich müssen noch die Kosten geplant und zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden – die meisten Firmen erstellen zunächst einen Kostenvoranschlag, an dem sich beide Parteien orientieren können. Je nach Material, Farbe und System können diese Kosten stark schwanken – da es sich allerdings um eine Mietwohnung handelt, sollte der Mieter einen möglichst geringen Beitrag zu den Rolladen tragen, da er diese nicht in die nächste Wohnung mitnehmen kann.
Was tun, wenn der Vermieter die Installation verbietet?
Einige Vermieter sind trotz der vielen Vorteile nicht damit einverstanden, eine solche Nachrüstung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Mieter leider keine besondere Wahl, denn das Einklagen einer solchen Möglichkeit belastet das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Neben dem Umzug in eine Wohnung mit Rolladen können auch Jalousien für den Innenraum angebracht werden. Sie schützen zwar nicht vor großen Temperaturunterschieden, Lärm und bieten keinen Einbruchsschutz, können jedoch mit dem Sichtschutz punkten.
In der Regel lassen sie kein Licht durch und sind beweglich, sodass sie schnell auf und zugemacht werden können. Sie können ebenso in eine neue Wohnung einfach mitgenommen werden und benötigen nur eine schnelle und einfache Montage. Eventuell kann das Thema der Installation auch bei einer Modernisierung des Wohnhauses angesprochen werden – je mehr Bewohner sich dafür aussprechen, desto höher ist in der Regel auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter einer Installation zustimmt oder diese sogar bezuschusst.