Ob als gemütlicher Rückzugsort im Grünen oder als wettergeschützter Platz für Familienfeiern: Der Wunsch nach einem Wintergarten oder einer Terrassenüberdachung ist weitverbreitet.
Besonders in bevorzugten Wohnregionen wie dem Kölner Umland lohnt sich eine Erweiterung ins Freie. Raum und Licht erhöhen die Lebensqualität und den Wert einer Immobilie. Ein Anbau auf eigenem Grund und Boden ist allerdings nicht immer genehmigungsfrei. Je nach Größe, Bauweise und Standort greifen die Regelungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und die können mitunter streng sein.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Ob ein Antrag beim Bauamt gestellt werden muss, hängt von der Größe und Ausführung der geplanten Konstruktion ab. Eine Terrassenüberdachung in Köln gilt bis 30 m² Grundfläche und mit einer Tiefe bis 3 Meter in vielen Fällen als genehmigungsfrei. Bauherren, die das entspannte Leben in Köln am Rhein genießen möchten, müssen jedoch prüfen, ob das Gebäude in einem Gestaltungs- oder Erhaltungsgebiet liegt.
Hier können lokale Vorgaben über Farbe, Form und Materialien bestehen. Wintergärten sind hingegen fast immer genehmigungspflichtig, da sie geschlossen und beheizbar sind. Der zusätzliche Raum gilt als Wohnraumerweiterung. Kölner, die schon in diesem Sommer ihre Terrasse bei Wind und Wetter genießen möchten, können eine Terrassenüberdachung wahrscheinlich schneller realisieren.
Checkliste für das Bauamt
Sobald feststeht, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss ein formaler Bauantrag bei der Stadt Köln oder der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Sorgfalt bei der Ausarbeitung wird mit einer zügigen Bearbeitung belohnt.
Diese Unterlagen und Schritte sollten vor dem Gang zum Bauamt erledigt sein:
1. Klären, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt.
2. Kontakt zu einem Architekturbüro oder einem bauvorlageberechtigten Handwerksbetrieb aufnehmen. Erste Entwurfsplanungen und Machbarkeitsprüfung durchführen.
3. Unterlagen für den Bauantrag zusammenstellen. Dazu zählen:
- Bauantragsformular (online oder beim Bauamt erhältlich)
- Lageplan (maßstabsgerecht, meist 1:500, von Vermessungsingenieur erstellt)
- Bauzeichnungen mit Grundriss, Ansicht, Schnitt (maßstabsgerecht)
- Baubeschreibung mit Materialien, Ausführung und Nutzung
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und Abstandsflächen
- Standsicherheitsnachweis (Statik bei größeren Konstruktionen)
- Wintergärten benötigen ggf. einen Wärmeschutznachweis
- Fotos des Bestands (optional, aber hilfreich)
4. Nachbarbeteiligung prüfen
Sobald der Grenzabstand unterschritten wird, ist eine schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Dies kann formlos oder mit einem Vordruck der Stadt Köln erfolgen. Die schriftliche Zustimmung schützt vor späteren Diskussionen und Streitigkeiten. In den historischen Vierteln Kölns und bei dichter Bebauung spielt der Brandschutz eine tragende Rolle.
5. Einreichen beim Bauamt
Der komplette Bauantrag muss mit allen Anlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Dies kann digital oder in Papierform erfolgen. Je nach Komplexität beträgt die Bearbeitungszeit 4 -12 Wochen. Die Stadt Köln bietet persönliche Beratungstermine an. Diese sind sinnvoll, wenn es Unsicherheiten zur Genehmigungspflicht oder Ausführung gibt. Lieber einmal mehr fragen als nachträglich zurückbauen. Bei einer genehmigungspflichtigen Konstruktion darf der Baubeginn erst nach Erteilung der Genehmigung erfolgen.
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